LIZENZPOLITIK

Allgemein

Dieses Dokument erläutert die derzeitige Politik der Asura-Gruppe in Bezug auf die Lizenzierung von Softwareprodukten, Lösungen und Dienstleistungen (im Folgenden als "Software" bezeichnet), die unter der Marke Asura Technologies entwickelt, vertrieben und lizenziert werden. Die Software ist eine geschützte Software, und der Inhaber des geistigen Eigentums behält alle Rechte an der Software. Die Software wird von einer der Tochtergesellschaften der Asura-Gruppe lizenziert, die als Lizenzgeber der Software fungiert.
Der Lizenzgeber überlässt den Anwendern die Nutzung der Software über Softwarelizenzverträge, d.h. jeder Anwender muss über eine entsprechende Softwarelizenz verfügen, um die Software legal nutzen zu können. Als rechtmäßiger Nutzer der Software handelt der bestimmte Nutzer als Lizenznehmer oder Endnutzer.

Lizenznehmer ist jeder Benutzer, der einen Nutzungsvertrag mit dem Lizenzgeber abschließt. Der Lizenznehmer kann also ein Embedded Software License Distributor, ein Value Added Reseller oder ein Endbenutzer sein. Endbenutzern wird die Lizenz nur für eigene Zwecke gewährt (einschließlich des Rechts, die Software im Rahmen ihrer üblichen kommerziellen Tätigkeit zu nutzen). Andere Benutzer können zu anderen Nutzungszwecken als dem eigenen Nutzungszweck berechtigt sein, wie z.B. Vertrieb oder Entwicklung.
Endnutzer der Software sind typischerweise - aber nicht ausschließlich - IT-Unternehmen, die ihre eigenen Dienstleistungen unter Verwendung der Software als ergänzende Einheit des Systems anbieten, z. B. Lösungsdienstleister, Systemintegratoren. Endnutzer implementieren die Software üblicherweise in ein System, das beim Kunden des Endnutzers betrieben werden muss, und das System wird auf Hardware betrieben, die der Endnutzer bereitstellt und deren Eigentümer er ist.
Endnutzer-Lizenzvereinbarungen werden von Software- und anderen Informationstechnologieunternehmen verwendet, um ihr wertvolles geistiges Eigentum zu schützen und die Nutzer der Technologie über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des geistigen Eigentums und anderer geltender Gesetze zu informieren. Noch wichtiger ist, dass die Installation von Software einen vertretbaren Geschäftszweck haben muss und ordnungsgemäß lizenziert sein muss. Alle Endnutzer von ARU müssen eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) mit dem Lizenzgeber abschließen.
Endbenutzer können zusätzliche Lizenzen nach ihren Bedürfnissen erwerben, was als Standardlizenzierungsmethode unter den Bedingungen des Abschnitts "Erwerb zusätzlicher Lizenzvolumina" des EULA möglich ist.
Die Unternehmenslizenzvereinbarung (ELA) ist für diejenigen Endbenutzer gedacht, die eine vom Standardlizenzmodell abweichende Lizenz erwerben möchten, d.h. sie erlaubt die unbegrenzte Nutzung der Software, unabhängig von der Anzahl der Bahnen. ELA ist keine Standardlizenz, sondern muss immer individuell zwischen den Parteien als Zusatz zum EULA abgeschlossen werden.
In anderen Fällen muss das System auf den Geräten der Kunden des Lizenznehmers installiert werden; in einem solchen Fall wird die Software als eingebettetes Produkt implementiert. Die Lizenz für eingebettete Software berechtigt den ESL-Vertriebspartner, die Software als integrierten Bestandteil des von ihm entwickelten oder integrierten Programms oder Systems einzubetten. Dem ESL-Vertriebspartner werden Vertriebsrechte eingeräumt, die sich auf das Recht beziehen, die Software zusammen mit dem vom ESL-Vertriebspartner entwickelten oder integrierten Programm oder System in eingebetteter Form an seine eigenen Endkunden zu vertreiben.
Für Endnutzer gilt der ARU-Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA), der eine Lizenz zur Nutzung für eigene Zwecke gewährt. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software zu ändern, zu entwickeln oder zu disassemblieren, und es ist ihm sogar untersagt, die Software zu übertragen, weiterzuverkaufen oder Dritten in irgendeiner Weise zur Verfügung zu stellen, es sei denn, die zulässigen Formen der Bereitstellung sind im EULA und im mit dem jeweiligen Endnutzer abgeschlossenen Bestellformular festgelegt. Die Endbenutzerlizenzierung basiert auf einer Volumenlizenzierung, wobei die Metrik auf einem im jeweiligen Lizenzvertrag (EULA, ESLA oder ELA) definierten Nutzungsvolumen basiert.
Das Bestellformular ist ein untrennbarer Anhang des EULA, in dem die spezifische Lizenz durch Angabe des entsprechenden Nutzungsumfangs definiert wird. Die Lizenz ist außerdem auf das auf dem Bestellschein angegebene Gebiet beschränkt. Während der EULA die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Software enthält, ist das Bestellformular spezifisch und wird mit allen Endnutzern einzeln abgeschlossen.
Mit diesen speziellen Partnern wird ein Value Added Reseller (VAR)-Vertrag geschlossen, der sie berechtigt, auf der Software aufbauende Anwendungen und Lösungen zu entwickeln und die Software zusammen mit den Eigenentwicklungen weiterzuverkaufen. Die VAR-Partner müssen alle erwarteten fachlichen, technischen und pädagogischen Anforderungen erfüllen. VAR ist keine Standardlizenz, sondern wird individuell zwischen den Parteien abgeschlossen.

DIE SOFTWARE

Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Endnutzer berechtigt, so viele Kopien der Software herunterzuladen, zu installieren und auszuführen, wie es entsprechend dem erworbenen Lizenzvolumen angemessen ist.
Over the technically necessary copies of the operating ARU only one backup copy can be stored without operation.

DOKUMENTATION

Unter Dokumentation versteht man einerseits das Benutzerhandbuch zusammen mit allen anderen technischen Anleitungen und andererseits die Lizenzierungsdokumentation (die aus der EULA oder, falls eine andere spezielle Lizenz erforderlich ist, aus dem entsprechenden Lizenzvertrag besteht).
Im Falle eines elektronischen Vertragsabschlusses erhält der Endnutzer die Dokumentation in elektronischer Form, und die Bedingungen der vorliegenden Lizenzpolitik und des aktuellen EULA werden vom Endnutzer per Clickwrap akzeptiert.
Wenn die Parteien ihr Vertragsverhältnis vor dem Abschluss einer Vereinbarung aushandeln, muss der Endnutzer die Lizenzierungsunterlagen in schriftlicher Form erhalten und ordnungsgemäß unterzeichnen. Im Falle einer elektronischen Bestellung werden die Lizenzen vom Lizenznehmer durch Anklicken des Akzeptanzlinks akzeptiert. Das Benutzerhandbuch wird dem Endnutzer in elektronischer Form zugestellt. Das Benutzerhandbuch enthält alle Anweisungen, die für die Installation und den Betrieb der Software erforderlich sind.

LIZENZIERUNGSMETHODEN

Die einem Lizenznehmer gewährte Lizenz wird an die Aktivität des Lizenznehmers in Bezug auf die Software angepasst: Es gelten unterschiedliche Lizenzierungsmethoden für Endnutzer, für Endnutzer mit Unternehmenslizenz, für Händler von eingebetteten Softwarelizenzen und für Value Added Reseller. Volumenlizenzierung bedeutet, dass dem Lizenznehmer die entsprechende Lizenz für ein bestimmtes Nutzungsvolumen entsprechend der relevanten Metriken gewährt wird. Für jede Methode der Volumenlizenzierung ist es unabdingbar zu verstehen, dass die lizenzierten Volumina unteilbar sind und diese eine einzige organische Lizenz bilden, daher ist es strengstens untersagt, einen bestimmten Teil des ursprünglich lizenzierten Volumens weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder auf irgendeine andere Art und Weise zugänglich zu machen.

UPDATES, UPGRADES

Update bedeutet jede Modifikation, Korrektur oder Änderung der Software, die eine begrenzte Verbesserung der Funktionalität darstellt und durch eine Erhöhung der Versionsnummer rechts vom Dezimalpunkt gekennzeichnet ist.
Der Lizenzgeber kann dem Endbenutzer während der Laufzeit des EULA Updates für die Software zur Verfügung stellen. Die Update-Gebühr ist jährlich zu entrichten, sofern im Lizenzvertrag nichts anderes bestimmt ist. Der Lizenzgeber wird den Endnutzer rechtzeitig über solche Updates informieren, und der Endnutzer verpflichtet sich, die Updates herunterzuladen und zu installieren. Updates dienen dazu, die Effizienz der Software zu verbessern und Fehler zu beheben, Patches und Hotfixes bereitzustellen - das Herunterladen und Installieren der Updates liegt also im Interesse des Endnutzers. Der Endnutzer erkennt an, dass er seinen Anspruch auf Gewährleistung und Support verliert, wenn er es versäumt, Updates herunterzuladen und zu installieren.

Ein Upgrade ist eine neue Release-Version der Software, die wesentliche neue Merkmale und/oder Funktionen enthält und durch eine Erhöhung der Versionsnummer links vom Komma gekennzeichnet ist. Endbenutzer erhalten Upgrades bei Bestellung, und Upgrades sind gemäß der aktuellen Preisliste kostenpflichtig.

SUPPORT

Der Lizenzgeber bietet 2nd- und 3rd-Level-Support an. Für diese Dienstleistung gilt der Supportvertrag, der von den Parteien in einem separaten Vertrag aufgenommen und unterzeichnet wird. Der Support soll den ordnungsgemäßen Betrieb der Software erleichtern, was die Reaktionszeiten und das Serviceniveau im Hinblick auf die Behebung von Mängeln gewährleisten kann.

DIE ENDNUTZER

Ein Endnutzer kann die Software auf seinen eigenen Geräten ausführen, während er Dienstleistungen für eine dritte Person erbringt. Die dritte Person, bei der es sich um den Kunden des Endnutzers handelt, hat keinen Zugriff auf die Software, so dass ARU ausschließlich vom Endnutzer betrieben und gewartet wird, es sei denn, in der Lizenzvereinbarung oder der Vertriebsvereinbarung ist etwas anderes festgelegt. Der Endnutzer darf die Software auch auf solchen Geräten ausführen, die ihm nicht gehören, aber der Endnutzer ist ein rechtmäßiger Nutzer dieser Geräte und hat exklusiven Zugang zu ihnen (z.B. Software wird auf einem gemieteten Server betrieben).

DISTRIBUTOREN FÜR EINGEBETTETE PRODUKTE

Der Lizenznehmer kann ein Systemintegrator oder -entwickler sein, der seinem Kunden das benötigte System als integrierte Lösung anbietet, die an den Kunden als eigenes Produkt des Lizenznehmers lizenziert werden kann. In diesem Fall beabsichtigt der Lizenznehmer, die Software in sein eigenes System so einzubetten, dass sie als integrierter Bestandteil des Systems und in einem stillen Modus installiert werden muss. Der Kunde des Lizenznehmers darf nicht direkt auf die Software zugreifen können, sondern nur über die Lösung des Integrators. Zu diesem Zweck muss der Lizenznehmer einen Embedded Software License (ESL) Vertrag mit dem Lizenzgeber abschließen. Der Distributor von Embedded-Produkten kann durch den Abschluss eines OEM-Vertriebsvertrages besondere Lizenzrechte erhalten.

ENDNUTZER MIT UNTERNEHMENSLIZENZ

Diejenigen Endkunden, die eine Lizenz für ein unbegrenztes Nutzungsvolumen oder aus anderen Gründen als lizenzierte Bildkanäle erwerben wollen, müssen mit dem Lizenzgeber ein Enterprise License Agreement (ELA) abschließen. Der ELA wird individuell ausgehandelt und gegen eine spezielle Lizenzgebühr angeboten.

MONITORING

Um die Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und der damit verbundenen Urheberrechtsgesetze zu gewährleisten, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Installation und Nutzung der Software auf allen Computern zu überwachen, die sich im Besitz des Endnutzers befinden oder ausschließlich von ihm genutzt werden.

URHEBERRECHT

Das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte jeglicher Art an ARU (einschließlich aller daran vorgenommenen Änderungen) sind und bleiben Eigentum der ASURA Technologies Ltd. (ein nach ungarischem Recht gegründetes Unternehmen, eingetragen unter der Firmenregisternummer 01 09 296138, mit Hauptgeschäftssitz in H-1114 Budapest, Bartók Béla út 76. 1. Stock, 2.). Der Urheberrechtsinhaber behält sich das Recht vor, direkt oder über seine autorisierten Tochtergesellschaften, die als Lizenzgeber auftreten können, Lizenzen für die Nutzung der Software für Dritte zu vergeben.